Kostenerstattung

kostenerstattung

Psychotherapie, Coaching, Beratungen

Psychotherapeutische Leistungen, Beratungen und Coachings werden in aller Regel auch von den privaten Kassen nicht erstattet und werden von mir aktuell mit folgenden Stundensätzen berechnet:

Einzelsitzungen: € 120,-

Paarberatungen: € 140,-

Schmerztherapie

Das Honorar für meine schmerztherapeutischen Behandlungen richtet sich üblicherweise nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH85) und wird von den privaten Krankenkassen in der Regel erstattet, wobei sich die Höhe der Kostenerstattung nach ihrem abgeschlossenen Tarif richtet. Das gleiche gilt für die Beihilfe und die privaten Zusatzversicherungen für Naturheilkunde.

Für meine Behandlungen als Heilpraktiker benötigen sie keine Verordnung vom Arzt, da ich Diagnose, Therapie und Abrechnung selbständig durchführe.

Alternativ kann ich auch physiotherapeutische Leistungen berechnen. Diese werden ebenfalls von den privaten Krankenkassen im Rahmen Ihres abgeschlossenen Tarifes erstattet. Dafür benötige ich allerdings eine Verordnung von Ihrem Arzt. Fragen Sie mich einfach, welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist.

Selbstzahler Schmerztherapie

Als Selbstzahler berechne ich Ihnen meinen Stundensatz von aktuell:

Schmerztherapie: € 130,- 

Ich lege außerdem sehr viel Wert auf die Vermittlung von Techniken zur Eigenbehandlung. Dadurch können Sie ihre Eigenwirksamkeit deutlich steigern und sich selbst gut helfen!

Auch gibt es die Möglichkeit, Ihren Partner/Ihre Partnerin oder einen Freund mitzubringen, wenn Sie sich gegenseitig behandeln wollen/können.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen meine Leistungen leider nicht erstatten. Dafür empfiehlt sich dann z.B. der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Tarifvergleiche gibt es beispielsweise über die WaizmannTabelle Heilpraktiker oder die DornsteinTabelle oder auch hier und hier.

ärztliche Verordnung

Für heilpraktische Leistungen benötige ich keine Verordnung von Ihrem Arzt. Das beinhaltet schmerztherapeutische und psychotherapeutische Behandlungen genauso wie Beratungen und Coachings.

In Ausnahmefällen berechne ich auch physiotherapeutische Leistungen, die von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfen je nach Tarif erstattet werden. Dafür benötige ich dann aus rechtlichen Gründen eine Verordnung von Ihrem Arzt. Sprechen Sie mich gegebenenfalls an, wenn das für Sie eine Lösung sein kann. Sie erreichen mich ganz einfach über das Kontaktformular.