Kostenerstattung

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Schmerztherapie

Das Honorar für meine schmerztherapeutischen Behandlungen richtet sich üblicherweise nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH85) und wird von den privaten Krankenkassen in der Regel erstattet, wobei sich die Höhe der Kostenerstattung nach ihrem abgeschlossenen Tarif richtet. Das gleiche gilt für die Beihilfe und die privaten Zusatzversicherungen für Naturheilkunde.

Für meine Behandlungen als Heilpraktiker benötigen sie keine Verordnung vom Arzt, da ich Diagnose, Therapie und Abrechnung selbständig durchführe.

Alternativ kann ich auch physiotherapeutische Leistungen berechnen. Diese werden ebenfalls von den privaten Krankenkassen im Rahmen Ihres abgeschlossenen Tarifes erstattet. Dafür benötige ich allerdings eine Verordnung von Ihrem Arzt. Fragen Sie mich einfach, welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist.

Psychotherapie, Coaching, Beratungen

Psychotherapeutische Leistungen, Beratungen und Coachings werden in aller Regel auch von den privaten Kassen nicht erstattet und werden von mir mit einem Stundensatz von aktuell 120,- € für Einzelsitzungen berechnet. Für Paarberatungen gilt ein Stundensatz von 140,- €.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen meine Leistungen leider nicht erstatten. Dafür empfiehlt sich dann z.B. der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Tarifvergleiche gibt es beispielsweise über die WaizmannTabelle Heilpraktiker oder die DornsteinTabelle oder auch hier und hier.

ärztliche Verordnung

Für heilpraktische Leistungen benötige ich keine Verordnung von Ihrem Arzt. Das beinhaltet schmerztherapeutische und psychotherapeutische Behandlungen genauso wie Beratungen und Coachings.

In Ausnahmefällen berechne ich auch physiotherapeutische Leistungen, die von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfen je nach Tarif erstattet werden. Dafür benötige ich dann aus rechtlichen Gründen eine Verordnung von Ihrem Arzt. Sprechen Sie mich gegebenenfalls an, wenn das für Sie eine Lösung sein kann. Sie erreichen mich ganz einfach über das Kontaktformular.

Selbstzahler

Als Selbstzahler berechne ich Ihnen meinen Stundensatz von 120,- €.

Sprechen Sie mich bitte an, wenn Sie finanziell gerade nicht so gut aufgestellt sind, sicher finden wir gemeinsam eine Lösung auch für Sie. Außerdem lege ich sehr viel Wert auf die Vermittlung von Techniken zur Eigenbehandlung. Dadurch können Sie ihre Eigenwirksamkeit deutlich steigern und sich selbst gut helfen!

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Mehr als 80% aller Rückenschmerzen sind bedingt durch Störungen in der Muskulatur und ihrer bindegwebigen Strukturen. Sie werden also durch myofasziale Störungen verursacht und können ganz ohne Hightech von erfahrenen Therapeuten diagnostiziert und fast immer auch erfolgreich behandelt werden. Dazu braucht es Zeit und Erfahrung.

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